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Gesetze für Onlineshop Betreiber – Der Ratgeber
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Lesedauer: 31 Minuten

Gesetze für Onlineshop Betreiber sind ein Thema, das viele Betreiber eines Onlineshop leider vernachlässigen. Du musst jede Menge Regelungen kennen und auch entsprechend umsetzen. Das ist wichtig, damit du nicht von deinen Mitbewerbern oder darauf spezialisierten Rechtsanwälten abgemahnt wirst. Dazu ist es notwendig, dass dein Onlineshop rechtssicher ist, und was sich in der Praxis als noch schwieriger erweist, auch rechtssicher bleibt.

Onlineshop den gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen

Für die Anfertigung von Impressum, AGBs und Datenschutz und anderen rechtlichen und steuerrelevanten Dingen bist du als Betreiber eines Onlineshops auf dich gestellt. Das heißt, die Software hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und Formulierung. Noch wichtiger ist jedoch, dass alle technischen Feinheiten eingebaut sind, die den Shop vor Abmahnungen schützen.

Darunter ist u.a. die Button-Lösung gemeint, d.h. die Modifizierung des Bestellen-Knopfs sowie der Kaufübersichtsseite. Auch muss der Shop den Anforderungen der Preisangabenverordnung entsprechen, darunter zählt u.a. die Kennzeichnung „inkl. MwSt.”. oder „zzgl. Versandkosten“.

Impressum

onlineshop impressum

Für jeden Online-Shop-Präsenz ist die Einhaltung rechtlicher Standards gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu gehört vor allem die richtige Anbieterkennzeichnung, kurz Impressum.

Rechtsanwälte oder Mitbewerber überprüfen häufig die korrekte Formulierung und könnten bei vermeintlichen Fehlern diese durch Abmahnungen anprangern.

Das bedeutet, dass Unternehmen eine Wettbewerbsverletzung sehen und Ihr Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche fordern.

Gesetzlich geregelt ist die Anbieterkennzeichnung für Internetauftritte im Telemediengesetz. Wenn du einen Onlineshop betreibst oder aufbaust, musst du einen Blick in das Gesetz werfen.

Datenschutzerklärung

Betreiber eines Onlineshops erheben und nutzen personenbezogene Daten. Deshalb bist du verpflichtet, im Rahmen der Gesetze für Onlineshop Betreiber, eine Datenschutzerklärung abzugeben und im Onlineshop sichtbar zu platzieren (maximal zwei Klicks zum Erreichen der Information). Diese Verpflichtung ergibt sich sowohl aus dem Bundesdatenschutzgesetz als auch aus dem Telemediengesetz.

datenschutzerklärung dsgvo

Die Datenschutzerklärung im Onlineshop

In der Datenschutzerklärung (DSGVO) muss u.a. stehen, welche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ebenfalls muss in der Erklärung stehen, ob und wie Cookies verwendet werden.

Weiterhin ob und wie die personenbezogenen Daten weitergegeben werden (z.B. an Versandhandelsunternehmen), ob und wie Daten bei der Übertragung verschlüsselt werden und wer im Unternehmen der Ansprechpartner für Datenschutz ist.

Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, die in den Verzeichnissen des Browsers eines lokalen Rechners abgelegt werden. In diesen Textdateien können zahlreiche Informationen stehen, die das Surfen für den Anwender bequemer gestalten, aber auch Daten, mit der sich das Surfverhalten eines Nutzers gut protokollieren lässt.

Cookies im Onlineshop

Cookies im Onlineshop

Für Webshops spielen Cookies eine erhebliche Rolle. Onlineshops nutzen Cookies, um der Navigation des Kunden innerhalb einer Sitzung folgen zu können.

Aber auch um Information über den Warenkorb speichern zu können, damit ein Kunde bei einem späteren Besuch wieder erkannt werden kann. So ist es auch möglich, einem Kunden spezielle Angebote zu machen.

Sehr wichtig für die strategische Planung deines Onlineshops ist die Analyse der Besucher auf den einzelnen Shopseiten.

Auch hier verwenden die meisten Shops Cookies von Tracking-Anbietern wie beispielsweise Google Analytics.

Cookies im rechtlichen Kontext

Ja und wie muß ich nun als Shopbetreiber mit dem Thema Cookies umgehen? Das ist eine komplizierte Frage, mit der ich mich bei Gelegenheit in einem eigenständigen Beitrag beschäftigen werde.

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Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht haben Verbraucher bei Abschluss von Fernabsatzverträgen, also auch dem Einkauf im Internet.

Als Online-Händler bist du verpflichtet, deinen Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren. Geschehen sollte dies über eine im Shop gut sichtbar platzierte Widerrufsbelehrung.

Onlineshop - Widerrufsrecht

Hierzu wird Onlinehändlern eine einheitlich in Europa geltende Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, die jedoch je nach Geschäftsmodell individuell angepasst werden muss. Zudem bist du als Shopbetreiber verpflichtet, ein Widerrufsformular in deinem Shop einzubinden.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht umfasst ein weites Themenspektrum mit unzähligen Sonderfällen und Ausnahmeregelungen.

Ein Beispiel hierzu: Verträge über Dienstleistungen, im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wie etwa Online-Tickets, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Je nachdem, ob du mit Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalten handelst, gelten unter Umständen verschiedene Gestaltungshinweise.

Preisangabenverordnung im Onlineshop

Eine wichtige Regelung, die jeder Onlineshop beachten muss, ist die Angabe der dargestellten Preise und der sie enthaltenden Bestandteile.

Daher ist die Kenntnis der Preisangabenverordnung (PAngV) im Onlineshop wichtig, deren Aufgabe es ist, sämtliche Endverbraucherpreise so transparent wie möglich darzustellen.

Zum 28. Mai 2022 trat die neue Verordnung über Preisangaben (PAngV) in Kraft. Neu kam hierbei auf die Unternehmen eine zusätzliche Informationspflicht bei der Werbung mit Preisermäßigungen zu. Auch die Regelungen zur Auszeichnung des Grundpreises wurden leicht abgeändert.

Weitere Infos zum Thema Preisangabenverordnung findest du in einem eigenständigen Beitrag.

Onlineshop - Preisangabenverordnung

Hintergrund der Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern auszuzeichnen sind.

Verbraucher sind in dem Fall immer Letztverbraucher oder Endkunden.

Insofern Ihr Onlineshop für jeden zu erreichen ist und auch Preisangaben enthält, so müssen sich Händler an die PAngV richten.

Einzige Ausnahme: Du verkaufst Waren oder Dienstleistungen ausschließlich an gewerbliche Kunden und private Endkunden haben keinen Zugang zum Angebot.

Letzteres lässt sich beispielsweise durch einen passwortgeschützten Bereich realisieren.

In der Preisangabenverordnung wurde darauf geachtet, dass dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben wird, Preise zu vergleichen.

Produkthaftungsgesetz

In welchen Fällen ein Onlineshop-Betreiber für fehlerhafte Produkte gegenüber Kunden haften muss, regelt das Produkthaftungsgesetz.

Die Haftung meint damit nicht den Austausch eines mangelhaften Produktes im Garantiefall, sondern eher, wenn für ein Produkt die nötigen Sicherheitsstandards nicht eingehalten wurden.

Onlineshop - Produkthaftungsgesetz

Wann haftet der Onlineshop-Betreiber?

Sämtliche Haftungsfragen, die z.B. durch die Gesundheitsgefährdung, Tötung oder Sachschäden eines Produktes auftreten können, sind im Produkthaftungsgesetz geregelt.

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt in erster Linie die Haftung eines Herstellers bei mangelhaften bzw. fehlerhaften Produkten.

Die Regelung umfasst dabei vor allem die Schutzgüter Leben, Körper und Gesundheit.

Für Produktschäden haftet grundsätzlich immer der Hersteller. Wer aber ist denn Hersteller?

Hersteller ist nicht automatisch immer der Produzent. Auch Lieferanten, Importeure oder Händler können sogenannte Quasihersteller sein.

Quasihersteller ist ein Händler dann, wenn auf einem Produkt, welches er in seinem Onlineshop verkauft, seine Marke, sein Unternehmensname oder andere Kennzeichen versehen sind.

Versandkosten

Für dich als Händler, aber auch für deine Kunden sind Versandkosten eine ganz wichtige und sensible Stellschraube.

Versandhändler wollen so wenig wie möglich Versand- und Verpackungskosten zahlen, da diese zu Lasten deines Gewinns gehen.

Ein Kunde möchte logischerweise geringe Versandkosten, eine saubere Verpackung, die die Ware vor Schäden bewahrt und eine schnelle Versandzeit.

Versandkosten im Onlineshop

Hohe Versandkosten sind ein Kaufhemmer, welche sich letztendlich merklich auf den Umsatz auswirken kann. Zu niedrige Versandkosten können den Umsatz mitunter erhöhen, den Gewinn aber schmälern.

Der richtigen Kalkulation der Versandkosten solltest du deshalb einen hohen Stellenwert einräumen.

Je größer der Karton, desto höher sind die Kosten, die für den gesamten Versandprozess aufgebracht werden müssen.

Daher macht es Sinn, den Verbrauch an Verpackungsmaterialien zu optimieren und im Zweifel eher mehr Kartons zur Auswahl zu haben, als zu wenig.

Manche Versandhändler begehen den Fehler, große Kartons zu versenden, die wiederum mehr Füllmaterial benötigen.

Ehe Du aber beginnst, Versandkosten zu optimieren bzw. festlegen, gibt eine Konkurrenzanalyse Aufschluss darüber, in welchem Bereich du dich bewegen kannst.

Rücksendekosten

Früher war es so, dass Verkäufer grundsätzlich die Kosten der Rücksendung tragen mussten. Nur wenn der Artikel günstiger als 40 € war, oder der Kunde nicht per Vorauskasse bezahlt hatte, konnte man die Kosten auf den Käufer abwälzen.

Durch die Novellierung des Widerrufsrechts, am 13.06.2014, hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten im Onlineshop geändert.

Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung vom Käufer zu tragen sind. Allerdings muss der Verkäufer Sie rechtzeitig vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen haben.

Onlineshop - Rücksendekosten

Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung

Shopbetreiber müssen zwingend in der Widerrufsbelehrung kenntlich machen, wie sie mit Rücksendekosten verfahren wollen.

Onlinehändler mussten dabei dann auch entscheiden, ob Sie die Rücksendekosten vollständig selber tragen, nur unter bestimmten Bedingungen tragen oder ob die Kosten vollständig vom Kunden getragen werden sollen.

Ob und unter welchen Bedingungen du als Shopbetreiber die Rücksendekosten selber tragen solltest, hängt stark von der jeweiligen Branche und mit der Größe des Unternehmens bzw. der gewählten Rechtsform zusammen.

Eine allgemeine Aussage ist wegen der großen Spannweite innerhalb der einzelnen Branchen schwierig.

Verpackungslizenzierung

Das Verpackungsgesetz (gültig ab 01.01.2019) löste die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab, bzw. bessert diese im Sinne einer effizienteren Rückführung von Verpackungsmaterialien nach.

Wesentlichste Neuerung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist die Einführung einer zentralen Registrierungsstelle (LUCID), bei der alle Informationen rund um die Verpackungslizenzierung zusammenlaufen.

Jedes Unternehmen, das Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich hier registrieren und seine Lizenzierungen hinterlegen. Betreiber von Onlineshops, die sich nicht registrieren, drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Onlineshop - Verpackungslizenzierung

Aufnahmen zur Verpackungslizenzierung

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Verkaufsverpackungen bereits anderweitig, beispielsweise vom Hersteller selbst, lizenziert wurden. Wenn dies der Fall ist, muss jedoch ein eindeutiger Nachweis erbracht werden.

Nicht lizenziert werden müssen so genannte Serviceverpackungen, die seitens des Herstellers in den Verkehr gebracht wurden.

Onlinehändler, die beispielsweise originalverpackte Ware verkaufen, müssen diese Produktverpackungen nicht lizenzieren, da hier der Hersteller verantwortlich ist. Werden diese Produkte jedoch vom Händler umverpackt oder neu verpackt, so ist dieser auch für das Verpackungsmaterial verantwortlich.

Bestellbutton

Seit dem 01.08.2012 gilt die so genannte Button-Lösung. Die Button-Lösung soll den Verbraucher eigentlich vor sogenannten Abofallen und Leistungen schützen, bei denen auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass kostenpflichtige Leistungen angeboten werden.

Auch einen Kündigungsbutton musst du deinen Kunden zur Verfügung stellen.

Onlineshop - Bestellbutton

Bestellbutton – Eindeutige Kennzeichnung

Der Unternehmer muss den Verbraucher deutlich, etwa mittels Schaltfläche (Button) mit der Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“, vor Abschluss des Vertrages konfrontieren.

Ein Käufer muss im Shop eindeutig erkennen, dass mit dem Klick auf die Schaltfläche eine Bestellung und Zahlungsverpflichtung verbunden ist.

Rechtsgültige Beschriftungen sind z. B. folgende:

„Jetzt kaufen“
„Kostenpflichtig bestellen“
„Zahlungspflichtig bestellen“
„Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“

Ungültig sind hingegen schwammige Beschriftungen wie „Bestellung abschließen“ oder irreführende Bezeichnungen wie „Anmelden“ oder „Weiter“.

Weitere Infos zur Button-Lösungen für den Onlinehandel und dem 5-stufigen Online-Kündigungsverfahren findest du hier in 2 eigenständigen Beiträgen.

Ver­arbei­tungs­ver­zeich­nis

Online-Händler sind nach der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung als sogenannte Verantwortliche verpflichtet, unter anderem ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, um die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung nachzuweisen.

Eine Nichtbeachtung dieser Pflicht kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Der Aufwand ist für Shop­betreiber auch des­halb so hoch, weil Sie sich mit jeder Daten­verarbeitung und dem dahinter stehenden Dienst­leister einzeln auseinander­setzen müssen – auch mit Dritt­anbietern (Analytics, Hosting, Social Media).

Onlineshop - Ver­arbei­tungs­ver­zeich­nis

Pflicht zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnis

Das Verarbeitungsverzeichnis: Müssen Online-Händler nach künftiger Datenschutz-Grundverordnung vorweisen können. Privilegierung für Kleinunternehmen, wie in der Vergangenheit gibt es inzwischen leider nicht mehr. Bisher mussten Kleinunternehmen ein solches Verzeichnis nicht führen.

Diese Dokumentationspflichten, denen Online-Händler unterworfen wurden, sind umfassend und überfordern viel kleinere Online-Händler, die mit den Vorgaben der Datenschutzgrund-Grundverordnung nicht vertraut sind.

sonstige rechtliche Aspekte

Neben den vorgenannten, für den Onlinehandel global gültigen Gesetzen und Vorschriften, gibt es auch noch weitere Gesetze, die je nachdem welche Produkte in einem Onlineshop vertrieben werden sollen, relevant werden können.

Hier sollen exemplarisch nur mal

Jugendschutzgesetz

Waffenrecht,

Lebensmittelrecht

Arzeneimittelgesetz

Betäubungsmittelgesetz 

genannt sein.

Also grundsätzlich alle Gesetze, die auch für den stationären Handel gelten. Bitte informiere dich hierzu entsprechend, bevor du einen solchen Onlineshop überhaupt planst.

Onlineshop - sonstige Vorschriften

WICHTIGER HINWEIS: Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Rechtsberatung betreibe, sondern lediglich einige Informationen über das Thema Datenschutz, Rechtliche Vorgaben und steuerliche Aspekte zur Verfügung stelle. Auch wenn diese Website mit Sorgfalt erstellt wurde, kann und soll sie eine Rechtsberatung nicht ersetzen.

Dies kann, darf und will ich nicht leisten. Onlinehändler, die Rechtssicherheit für ihren Onlineshop wollen, sollten in jedem Fall einen Fachanwalt für IT-Recht aufsuchen und sich beraten lassen.

Ich persönlich empfehle eine Zusammenarbeit mit

Dies ist u.U. auch deshalb empfehlenswert, da sich die Rechtsprechung in diesem Themenkomplex schnell ändern kann.

Über den Autor: Frank Hamm – Der Onlineshop-Experte. Ursprünglich ein Kind des Ruhrgebietes, war er viele Jahre verantwortlich für Planung und Umsetzung von technischen IT Projekten in verschiedenen internationalen Unternehmen. Seit dem Einstieg in die Selbstständigkeit 2003, im Bereich Webdesign, lebt und arbeitet er im Rhein-Main-Gebiet. Anfänglich neben Webdesign auch noch mit IT Service. Seit 2010 ausschließlich im Bereich Webdesign und SEO. Inzwischen als Onlineshop-Experte mit Spezialisierung auf Beratung, Erstellung und Optimierung von Onlineshops. Vom Standort 56459 Mähren aus betreut er KMUs, Händlern und Dienstleistern mit einem Onlineshop und bei ihrem Einstieg ins E-Commerce.

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