Seit dem 1.07.2022 hat der Gesetzgeber den Kündigungs-Button eingeführt. So müssen Unternehmer ein 5-stufiges Online-Kündigungsverfahren im B2C-Bereich einführen. Damit müssen Kunden die Möglichkeit haben, Verträge, die sie online abgeschlossen haben, genauso leicht wieder kündigen zu können. Ein entsprechender Kündigungsbutton ist Pflicht!
Der verpflichtende Kündigungsbutton gilt sowohl für die ordentliche, als auch für die außerordentliche (fristlose) Kündigung.
Rechtsgrundlage ist § 312k BGB in der ab 01.07.2022 geltenden Fassung, aufgrund des Gesetzes über faire Verbraucherverträge aus dem Jahr 2021. Die Regelung gilt für alle Dauer-Verträge, auch wenn sie vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden.
Inhaltsverzeichnis
Kündigungs-Button – zweistufiges Online-Kündigungsverfahren
Online-Kündigungsverfahren – Worum geht es?
Kündigungsverfahren – Darstellerische Anforderungen
Kündigungsverfahren – 5-stufiges Kündigungsverfahren
Hinweis zum Kündigungsverfahren
Einschränkung stillschweigender Vertragsverlängerungen
Rechtslage und Risiken
Online-Kündigungsverfahren – Worum geht es?
Diese Kündigungsverfahren ist ergänzender Bestandteil der seit dem seit dem 01.08.2012 geltenden Bestandteil der Button-Lösungen für den Onlinehandel und damit zentraler Punkt deines Onlineshops.
Es geht dabei um die Einführung und Gestaltung einer einfachen Benutzeroberfläche für Endverbraucher für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (sog. „Kündigungsbutton“).
Das sind z.B.:
- regelmäßiger Lieferung von Waren
- Zeitschriften-Abos
- Streaming-Dienste
- Dienstleistungen
- sonstige Laufzeitverträge
WICHTIG: Die Kündigung muss möglich sein, ohne dass sich der Kunde vorher einloggen muss.