Steuern für Onlineshop Betreiber – Der Ratgeber
Besteuerung im Onlinehandel – Welche Steuern für Onlineshop-Betreiber gibt es?
Neben rechtlichen Fragen stehen Steuern und die entsprechende Rechtsform für Onlineshop-Betreiber im Vordergrund. Dieser Beitrag ersetzt weder eine rechtliche, noch eine steuerliche Beratung, sondern beschreibt Empfehlungen auf Erfahrungsbasis.
In Deutschland gibt es schätzungsweise 100.000 Onlineshops. Du gehörst dazu? Das bedeutet, dass du ein Gewerbe angemeldet hast. Sobald man in Deutschland bei Ihrer Gemeindeverwaltung ein Gewerbe anmeldet und das Finanzamt benachrichtigt, wird einem vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Diese benötigst du, um ordnungsgemäße Rechnungen schreiben zu können.
Auch wenn Buchhaltung und Steuererklärungen langweilig und uncool ist, solltest du dich hier gut informieren oder die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. So kannst du kostspielige Nachzahlungen oder sogar Strafen vermeiden, ersparst dir Ärger und verschenkst kein Geld an das Finanzamt.
Wie auch bei der Eröffnung eines Ladenlokals hast du also in Zukunft mit mindestens drei Arten von Steuern für Betreiber eines Onlineshops zu tun: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer. Gründest du eine Kapitalgesellschaft, also UG oder GmbH, was bei Onlineshops weniger häufig der Fall ist, wird auch Körperschaftsteuer anfallen. Mehr dazu erfährst Du in diesem Artikel!
Der Gewerbeertrag von Unternehmen muss versteuert werden. Allerdings zahlen Betriebe in Deutschland keine Einkommensteuer, weil diese lediglich von natürlichen Personen zu entrichten ist. Stattdessen bezahlen sie die sogenannte Gewerbesteuer. Für diese Form der Steuer gelten einige wichtige Sonderregelungen, die insbesondere Unternehmensgründer beachten sollten.
Wenn du mit einem Onlineshop starten willst. brauchst du, wenn du es nicht schon hast, einen Gewerbeschein (es sei denn, du bist Freiberufler und verkaufst zum Beispiel deine eigene Fotografie). Dafür schickst du das Formular deiner Gewerbeanmeldung an das zuständige Gewerbeamt und beantragst einen Gewerbeschein. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 30 Euro, je nachdem wo du dein Gewerbe anmeldest.
Den Gewerbeschein brauchst du in jedem Fall vor der Eröffnung des Onlineshops, zögere es daher nicht hinaus. Zur Anmeldung benötigst du normalerweise nur deinen Personalausweis, falls du doch zusätzlich andere Unterlagen brauchen solltest, findest du die Informationen online beim örtlichen Gewerbeamt.
Das Gewerbeamt informiert in der Regel auch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft so wie die Kammer, dass du mit dem Onlineshop nun gewerblich aktiv bist.
Sobald in Deutschland durch eine selbstständige Tätigkeit Einnahmen erzielt werden, werden für das gegründete Gewerbe Steuern fällig. Dabei stehen mit der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer zwei Steuerarten im Zentrum.
Denn diese beiden Abgaben fallen für jedes Gewerbe als Steuern an, während die Fälligkeit der anderen Steuerarten von verschiedenen Kriterien abhängig ist.
Die wichtigste Steuer für Unternehmer ist die Umsatzsteuer. Jeder, der eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, sei es als Einzelunternehmer, in Form eines Gewerbes oder einer Gesellschaft und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.
Dies verpflichtet Unternehmen dazu, auf ihre Waren und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer aufzuschlagen. Diese dann anschliessend an den Staat in Form von Umsatzsteuer weiterzureichen. Bei Unkenntnis und Missachtung der konkreten Vorschriften droht den Verantwortlichen leicht eine steuerstrafrechtliche Verfolgung wegen Umsatzsteuerbetrugs.
Die Umsatzsteuer besteuert den Güter und Leistungsaustausch. Sie wird grundsätzlich nur von demjenigen gezahlt, der als Letzter ein Produkt oder eine Leistung erwirbt. Der Betreiber eines Onlineshops, der die Waren vertreibt, muss die eingenommene Steuer an das Finanzamt abführen, zahlt jedoch für eingekaufte Güter selbst Umsatzsteuern.
In Deutschland lauten die beiden wichtigsten Mehrwertsteuersätze 19 Prozent und 7 Prozent. Im Kern sind alle Produkte und Dienstleistungen, die eine so genannte ZolltarifnummerZolltarifnummer haben, dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zuzuordnen.
Du als Betreiber eines Onlineshops bist für die korrekten Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersätze deiner Produkte verantwortlich. Gerade im Versandhandel sind steuerlich die unterschiedlichsten Dinge zu beachten, so dass jedem Betreiber eines Onlineshops dringend empfohlen ist, sich mit diesem Bereich eingehend vertraut zu machen.
Gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) musst du deinen Kunden deutlich machen, dass es sich um Endpreise handelt. In der Regel geschieht das z.B. durch den Zusatz „inkl. 19 % MwSt.”.
19 % Umsatzsteuer:
✅ viele Lebensmittel (mit einigen Ausnahmen)
✅ Getränke
✅ Süßkartoffeln, Sojamilch, Mineralwasser
✅ IT-Berater, Lektoren, Dozenten
7 % Umsatzsteuer:
✅ Grundnahrungsmittel (wie Brot, Butter, Milch)
✅ öffentlicher Personennahverkehr (weniger als 50 km)
✅ Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz
✅ kreative (Dienst-)Leistungen
✅ Eintrittsberechtigung für Theater, Kino, Konzerte
✅ Aufzucht und das Halten von Vieh
✅ Kaffee und Tee
✅ Zeitungen, Zeitschriften , Bücher
(uvm.)
Durch die Umsatzsteuer ist der Staat an allen Warengeschäften und Dienstleistungen beteiligt. Die Umsatzsteuer schlägt der Unternehmer auf jede Rechnung auf.
In der Rechnung wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet. Die Steuer bezahlt der Kunde bei jedem Einkauf oder mit jeder Rechnung an den Lieferanten oder Dienstleister aus. Doch die Mehrwertsteuer gehört nicht dem Unternehmer, der sie einkassiert.
Vielmehr gehört die vereinnahmte Steuer dem Staat. Der Unternehmer leistet die vereinnahmte Steuer daher in Form von Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter.
Gleichzeitig darf der Onlineshop-Betreiber jedoch die Mehrwertsteuer, die er an Dritte gezahlt hat, von der eigenen Steuerschuld abziehen – kommt also in den Genuss des Vorsteuerabzugs.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen in zwei verschiedenen Situationen mit der Umsatzsteuer umgehen:
Einerseits nehmen sie Umsatzsteuer in Form von Mehrwertsteuer von ihren Kunden ein. Sobald die Mehrwertsteuer auf das Konto des Unternehmens eingeht, wird sie als vereinnahmte Umsatzsteuer bezeichnet und entsprechend verbucht.
Andererseits müssen Unternehmen bei ihren eigenen Einkäufen oder Aufträgen selbst Mehrwertsteuer bezahlen. Die vom Lieferanten geforderte Mehrwertsteuer, die Unternehmen mit ihren Eingangsrechnungen bezahlen, wird als geleistete Vorsteuer bezeichnet. Die Beträge an geleisteter Vorsteuer dürfen Unternehmen von ihrer vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen.
Lediglich den Restbetrag müssen sie als Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt ausbezahlen. Der Vorsteuerabzug führt dazu, dass Unternehmen für Einkäufe und Dienstleistungen, die sie für ihren Betrieb verwenden und als Betriebsausgaben deklarieren können, effektiv keine Umsatzsteuer bezahlen.
Die Behandlung der Umsatzsteuer geht für Unternehmen mit einem erheblichen Aufwand einher. So muss die Umsatzsteuer im ersten Schritt vom Kunden über die Rechnung vereinnahmt werden. Danach wird sie in der Buchhaltung getrennt vom Nettowert- oder Netto-Leistungswert als vereinnahmte Steuer verbucht.
Schließlich sind regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen, um die vereinnahmten Umsatzsteuern beim Finanzamt zu melden und auszubezahlen. Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist zudem eine Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen.
Für viele Unternehmer, die nur über geringe Einnahmen verfügen, ist der Aufwand, der durch die Umsatzsteuer entsteht, unverhältnismäßig groß. Daher können betroffene Unternehmer entscheiden, ob sie die Kleinunternehmerregelung anstatt der Regelbesteuerung wählen möchten.
Unternehmer, die 2021 weniger als 22.000 EUR erzielt haben und deren Umsätze in 2022 voraussichtlich weniger als 50.000 EUR betragen werden, können von der Kleinunternehmerregelung in 2022 Gebrauch machen.
Wer das für sich in Anspruch nehmen kann, muss sich zunächst mit Umsatzsteuer zunächst nicht befassen.
Gleichzeitig verzichten Kleinunternehmer aber auf den Vorsteuerabzug. Fazit: Gut abwägen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.
Wer einen Onlineshop gründen und zugleich die Steuer einfach gestalten möchte, kann unter den gegebenen Voraussetzungen den Status als Kleinunternehmer annehmen. Um den Status als Kleinunternehmer zu erhalten, musst du zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
✅ Im Vorjahr betrug dein Umsatz weniger als 22.000 Euro
und zugleich
✅ Im aktuellen Jahr wird der Umsatz den Betrag von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten.
Die Kleinunternehmerregelung können Unternehmer zu jeder Zeit annehmen. Besteht das Unternehmen bereits seit einiger Zeit, kann der Inhaber von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Erfüllt er die Voraussetzungen für den Status als Kleinunternehmer, muss er hierfür einen formlosen Antrag bei seinem zuständigen Finanzamt stellen.
Gründer erhalten nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von ihrem zuständigen Finanzamt. Dort geben sie ihre voraussichtlichen Umsätze an.
Liegen diese innerhalb der Höchstgrenzen für die Kleinunternehmerregelung, können sie auf dem Fragebogen an der hierfür vorgesehenen Stelle angeben, ob sie den Status als Kleinunternehmer annehmen möchten oder die Regelbesteuerung wählen.
Der Verwaltungsaufwand in der Buchführung von Kleinunternehmern ist erheblich einfacher als für Unternehmen, die zur Regelbesteuerung verpflichtet sind. Denn die zahlreichen Verwaltungsschritte innerhalb der Buchhaltung neben der Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen kosten den Unternehmen Zeit und Geld. Als Kleinunternehmer profitierst du davon, dass du Einnahmen und Ausgaben einfach in deiner Buchhaltung einpflegen und keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen musst.
Die Kleinunternehmerregelung sorgt nicht nur dafür, dass der Verwaltungsaufwand von Unternehmen, die sie nutzen, kostengünstiger ausfällt. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer von ihren Kunden erheben, können sie vor allem ihre Preise sehr viel attraktiver gestalten. Die günstige Preisgestaltung verschafft dir als Kleinunternehmer gegenüber deinen steuerpflichtigen Mitbewerbern einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.
Jedoch schlägt sich der Preisvorteil nur dann nieder, wenn sich der Kundenkreis des Kleinunternehmers aus Privatpersonen zusammensetzt. Denn gewerbliche Kunden achten aufgrund des Vorsteuerabzugs ausschließlich auf die Höhe der Nettopreise.
Nachteil der Kleinunternehmerregelung: Wer keine Umsatzsteuer vereinnahmt, darf auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn du keine Umsatzsteuer einnimmst, kannst du die Vorsteuer auch nicht absetzen.
Hast du zu Beginn deiner Selbstständigkeit große Ausgaben vor dir – bei Online-Shops beispielsweise das Shop-System, die Einrichtung für dein Lager, der erste große Wareneinkauf, Versandsysteme, PCs, Webdesigner etc. – büßt du deutlich an Liquidität ein.
Abhängig von der Art des Unternehmens kann das zu finanziellen Nachteilen gegenüber der Regelbesteuerung führen.
Ist nämlich die Summe der ausgegebenen Umsatzsteuer höher als die vereinnahmte, würde das Finanzamt die Differenz erstatten.. Da Gründer monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen, würden so erstmal Mittel in die Kasse zurückfließen.
Auch der Vorteil der Preisgestaltung durch die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur dann, wenn der Status langfristig erhalten bleibt. Denn ein Wechsel in die Regelbesteuerung führt dazu, dass die Preise neu gestaltet und angepasst werden müssen. Das kann einen sorgfältig aufgebauten Kundenkreis spürbar verkleinern. Daher führt die Anpassung der Preise in der Regel zu erheblichen Umsatzeinbußen.
Auch wenn die Kleinunternehmerregelung Ihre Buchhaltung stark vereinfacht, sollten Sie den spitzen Bleistift ansetzen und gut durchrechnen, für welche Art der Besteuerung Sie sich entscheiden.
Dank der Globalisierung werden Waren heute rund um die Welt versandt. Verkaufst du an private Kunden in allen Mitgliedsländern der EU, muss die deutsche Umsatzsteuer ebenfalls gezahlt werden. Es sei denn, du hast dich für die oben angeführte Kleinunternehmerregelung entschieden.
Ein Thema, das für dich als Onlineshop-Betreiber relevant werden kann, ist dass OSS Verfahren für Lieferungen ins EU-Ausland.
In der Vergangenheit galt im grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern in der EU die sogenannte „Versandhandelsregelung“. Das bedeutete, dass grundsätzlich die Mehrwertsteuer im Inland anfiel, wenn du an einen Nichtunternehmer geliefert hast. Hattest du aber die individuelle Lieferschwelle eines EU-Landes überschritten, musstest du die Mehrwertsteuer in diesem Zielland berechnen. Dabei hatte jedes EU-Land eine individuelle Lieferschwelle.
Seit dem 01.07.2021 gilt mit §§ 18 j-k UStG die sogenannte „Fernverkaufsregelung“.
Grenzüberschreitende Warenlieferungen an Nichtunternehmer werden danach ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich im Ziel-Mitgliedstaat steuerbar, die Mehrwertsteuer ist dann dort zu entrichten.
Zeitgleich gibt es jetzt eine EU-weite Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro. Wenn du diese Lieferschwelle nicht überschreitest, schuldest du die Mehrwertsteuer nach wie vor nur in dem Land, in dem du dein Gewerbe angemeldet hast.
Übertritt also dein Jahresumsatz die festgelegte OSS Lieferschwelle (E – Commerce Unternehmen versendet Ware an Privatkunden innerhalb der EU), kann es aber auch sein, dass du als Shop-Betreiber Umsatzsteuer im Ausland abtreten musst. Diese Lieferschwelle variiert zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und sollte permanent überwacht werden.
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Um die Sache dann auch noch komplizierter zu machen, gibt es bestimmte Gegenstände und Leistungen, für welche die neuen Regelungen (insbesondere die Lieferschwelle) nicht gelten.
Dies sind
✅ Gebrauchtgegenstände
✅ Kunstgegenstände
✅ Sammlungsstücke
✅ Antiquitäten
✅ Fahrzeuge (neu und gebraucht)
✅ Gegenstände, die mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder für dessen Rechnung montiert oder installiert geliefert werden
✅ für welche die Differenzbesteuerung angewendet wird.
Viele E-Commerce Unternehmer kennen die Probleme mit der Überwachung bei der Überschreitung von Lieferschwellen in den einzelnen EU-Ländern.
Betroffen sind alle Online-Händler, die Waren und/oder Dienstleistungen nicht nur innerhalb ihres eigenen Sitzlandes an Verbraucher verkaufen, sondern auch Nichtunternehmer in anderen EU-Staaten beliefern.
Hierbei ist es grundsätzlich irrelevant, ob der betreffende Händler Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig ist.
Was bedeuten die neuen Umsatzsteuerregelungen bürokratisch für Online-Händler?
Die Umsatzsteuerpflicht im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat für grenzüberschreitende Lieferungen bei Überschreiten der 10.000-Euro-Schwelle hat für Online-Händler weitreichende verfahrensrechtliche und bürokratische Folgen.
Die Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-Ländern hat grundsätzlich zur Folge, dass sich der Online-Händler in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren lassen und eine entsprechende nationale Umsatzsteuer-ID beantragen müsste.
Auch müsste der Online-Händler in jedem Zielland einen sogenannten Fiskalvertreter benennen, der die dortigen Umsatzsteuerpflichten und die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen übernimmt.
Um zu verhindern, dass sich Online-Händler für grenzüberschreitende Lieferungen in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren müssen, wird ein sog. „One-Stop-Shop“-Verfahren eingerichtet.
Dieses Verfahren ermöglicht es, sich im Wohnsitzland zentral zu registrieren und
Umsätze, die der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedsstaaten unterliegen, in einer besonderen Steuererklärung zu deklarieren
die Steuererklärung zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Weg zu übermitteln und
die sich ergebenden Steuerschulden (für alle belieferten Zielländer) insgesamt im Wohnsitzland zu entrichten
Durch das One-Stop-Shop-Verfahren entfällt die Pflicht zur lokalen Steueranmeldung in anderen EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die Notwendigkeit der Bestellung von Fiskalvertretern in den Zielländern. Aufgrund quartalsweiser Meldungen soll es außerdem einen Vorteil der eigenen Finanzkraftbewertung (Cashflow) geben.
Dank der Globalisierung werden Waren heute rund um die Welt versandt. Verkaufst du an private Kunden in allen Mitgliedsländern der EU, muss die deutsche Umsatzsteuer ebenfalls gezahlt werden. Es sei denn, du hast dich für die oben angeführte Kleinunternehmerregelung entschieden.
Zu den weiteren Steuern für Online-Shop-Betreiber gehört die Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer und Einkommensteuer werden wie gewöhnlich auch beim Internethandel auf den Gewinn des Unternehmens berechnet.
Die Steuer ist durch das Gewerbesteuergesetz GewStG geregelt. Die Gewerbesteuer ist eine Einnahmequelle für Städte und Kommunen. Sie wird von ortsansässigen Unternehmen gezahlt. Ein Ladengeschäft und Publikumsverkehr braucht es dafür nicht. Diese Steuer zahlen Online-Shop-Betreiber, also wie jeder andere Geschäftsinhaber.
Die Gewerbesteuer fällt für jeden Gewerbetreibenden abhängig von der Art seiner Tätigkeit an. In der Regel führt die Anmeldung eines gewerblichen Unternehmens dazu, dass Gewerbesteuer entsteht.
Von der Gewerbesteuer befreit sind grundsätzlich Freiberufler, wie zum Beispiel Steuerberater, Architekten oder Ärzte, sowie Unternehmen der Forst- und Landwirtschaft. Online-Shop-Betreiber hingegen verkaufen in der Regel Waren und fallen daher unter die Gewerbesteuerpflicht.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften allerdings sind alle Einkünfte unter einem Freibetrag von 24.500 Euro gewerbesteuerfrei, der auch bei höheren Erträgen abgezogen wird.
Für Kapitalgesellschaften muss die Gewerbesteuer bereits ab dem ersten Euro an die Gemeinde entrichtet werden. Die Gemeinden, Städte und Kommunen sind es auch, die den Gewerbesteuerhebesatz festlegen (in der Regel zwischen 200 und 500 Prozent), der eine der Komponenten für die Berechnung der Gewerbesteuer darstellt.
Aus diesem Grund kann der Standort auch für den Internethandel eine Rolle spielen, zumindest dann, wenn Ihr Onlineshop einen hohen Gewinn erzielt – je niedriger der Gewerbesteuerhebesatz an einem Standort, desto attraktiver ist dieser für die Unternehmensansiedlung.
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von Umsatz und Standort ab. Die Gemeinden, Städte und Kommunen sind es, die den Gewerbesteuerhebesatz festlegen (in der Regel zwischen 200 und 500 Prozent), der eine der Komponenten für die Berechnung der Gewerbesteuer darstellt.Ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz kann auch für den Internethandel eine Rolle spielen, zumindest dann, wenn dein Onlineshop hohe Gewinn erzielt.
Online-Shops sind mit ihrem Standort weitgehend ungebunden. Vorausgesetzt, eine entsprechend gute Logistik lässt sich realisieren. Du erzielst hohe Erträge und bist nicht an einen Standort gebunden? Dann kannst du über die Wahl des Firmensitzes tatsächlich Steuern sparen.
Einkommensteuer zahlt man in Deutschland auf das zu versteuernde Einkommen. Geregelt ist die Einkommensteuer im Einkommensteuergesetz EStG. Alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Für die Berechnung der Einkommensteuer wird dein Gewinn nach Abgeltung der Umsatz- und Gewerbesteuer herangezogen. Das kann stark schwankend sein. Dadurch fällt in einem Jahr mehr, in einem anderen weniger Steuer an. Zwei Aspekte sind hierbei zu bedenken: Vorauszahlungen und Betriebsausgaben.
Vorauszahlungen werden auf Basis der Steuererklärung für das Vorjahr oder bei Gründern aufgrund einer Schätzung festgelegt. Das neue Steuerjahr kann aber vollkommen anders verlaufen als erwartet: Man nimmt viel mehr ein oder viel weniger.
Das Einkommensteuergesetz legt genau fest, welche Formen des Einkommens zu versteuern sind. Dazu gehören Einkünfte aus:
✅ selbstständiger Arbeit
✅ Gewerbebetrieb
✅ Land- und Forstwirtschaft
✅ nichtselbstständige Arbeit (Lohnsteuer)
✅ Kapitalvermögen
✅ Vermietung und Verpachtung
✅ Sonstige Einkünfte, wie zum Beispiel durch Lizenzvergabe
Die Einkommensteuer fällt grundsätzlich abhängig von der Rechtsform des Unternehmens an. Die Einkommensteuer betrifft lediglich Unternehmensformen natürlicher Personen, zu denen beispielsweise die folgenden gehören:
✅ Einzelunternehmen
✅ Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
✅ Partnerschaftsgesellschaften
✅ Offene Handelsgesellschaften (OHG)
✅ Kommanditgesellschaften (KG)
Vorauszahlungen auf deine Einkommensteuer sind nicht fix. Leistest du im Verhältnis zum aktuellen Umsatz zu hohe Vorauszahlungen, kann du formlos beim Finanzamt die Höhe der Zahlungen anpassen lassen. Formloser Antrag beim Finanzamt reicht aus. Klar, genau abgerechnet wird dann mit der nächsten Steuererklärung.
Umgekehrt kannst du Vorauszahlungen aber auch erhöhen lassen: So verhinderst du spätere hohe Nachzahlungen.
Viele deiner Betriebsausgaben kannst du zeitlich planen: Wenn deine Investitionen in Jahre mit guten Verkäufen fallen, sind sie steuermindernd wirksam. Damit also für dich deutlich günstiger als in Jahren, in denen der Shop weniger Geld abwirft.
Viele Wirtschaftsgüter, die ein Betrieb braucht, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Wahl der Abschreibungsmethode – zum Teil kannst du wählen – kann bei der Steuer für deinen Onlineshop einen Unterschied ausmachen.
Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach dem Einkommen, das zu versteuern ist. Dabei ist es völlig unerheblich, auf welche Art das Einkommen zustande gekommen ist.
Du bekommst zu viel gezahlte Steuern zurück. Aber dieses Geld hattest du über Monate nicht zur Verfügung. Und was ist, wenn keine Rückzahlung, sondern eine hohe Nachzahlung ansteht und du das Geld dafür nicht zurückgelegt hast?
Die Körperschaftsteuer ist das Gegenstück zur Einkommensteuer. Während die Einkommensteuer auf das Einkommen natürlicher Personen anfällt, entsteht die Körperschaftsteuer für Unternehmen, die als juristische Personen gelten.
Das sind unter anderem Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Anstalten und Stiftungen.
Nur juristische Personen zahlen Körperschaftssteuer. Der Begriff juristische Person bezeichnet den Zusammenschluss von Personen oder von Vermögen, während die Vereinigung oder die Gesellschaft als eigenständige Rechtsperson anerkannt ist. In der Folge hat die juristische Person Rechte und Pflichten, die denen einer natürlichen Person ähneln. Zu den juristischen Personen gehören beispielsweise
✅ Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel GmbH oder AG
✅ Erwerbsgenossenschaften
✅ Eingetragene Vereine e.V.
und mehr.
Wer sich bei der Gründung eines Onlineshops mit anderen Selbstständigen zusammenschließt, kann sich zum Beispiel als GmbH anmelden. In diesem Fall bezahlen die Unternehmer, die gemeinsam den Onlineshop gründen, Steuer sowohl für das persönliche Einkommen als auch für das Unternehmen.
Für das Einkommen der Gesellschafter fällt Einkommensteuer an, während zusätzlich für das Gewerbe Steuern in Form von Körperschaftsteuer zu bezahlen sind.
Unternehmer, die einen Onlineshop gründen, gestalten ihre Steuer verhältnismäßig einfach, solange sie ihren Betrieb als Einzelunternehmer führen. Sie müssen sich um die Körperschaftsteuer keine Gedanken machen.
So einfach wie es auf den ersten Blick scheint, ist das Thema Steuer für Online-Shop-Betreiber nicht – oder zumindest nicht immer.
Die Besteuerung im Onlinehandel unterscheidet sich grundlegend nicht von der Steuerpflicht für den stationären Einzelhandel. Als Betreiber eines Onlineshops musst du dich mit Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer befassen. Abhängig von der Rechtsform, für die du dich mit deinem Unternehmen entscheidest, kann auch Körperschaftsteuer anfallen.
Kleinunternehmerregelung oder doch nicht, das Erstellen ordnungsgemäßer Rechnungen, der Vorsteuerabzug für die Erstellung Ihres Onlineshops – so einfach, wie es vorerst scheint, ist die Besteuerung von Onlineshops dann doch nicht.
Steuerfragen schaffen schnell Verwirrung. Kompliziert wird der steuerliche Vorgang bei Bestellungen aus dem EU-Ausland oder von ausserhalb der EU. Überprüfe auch nach dem Anlaufen des Shops deine Lage immer wieder.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Steuerberater bin und keine Steuerberatung betreibe. Ich stelle hier lediglich allgemeine steuerliche Informationen über das Thema Steuern für Onlineshop-Betreiber zur Verfügung.
Diese haben sich aus meinen langjährigen Erfahrungen mit Onlineshops ergeben haben. Auch wenn diese Website mit Sorgfalt erstellt wurde, kann und soll sie eine Steuerberatung keinesfalls ersetzen.
Dies kann, darf und will ich nicht leisten. Onlinehändler, die Sicherheit in Steuerfragen für ihren Onlineshop wollen, sollten in jedem Fall einen Steuerberater ihres Vertrauens aufsuchen und sich beraten lassen.
Ob Sie als E-Commerce Unternehmer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreifen ist nicht vorgeschrieben. Ideal wäre ein Steuerberater für E-Commerce.
Dies ist u. U. auch deshalb empfehlenswert, da sich im Bereich E-Commerce steuerliche Regelungen und Strukturen sehr häufig ändern. Daher ist es für Unternehmer schwer, immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.
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Über den Autor: Frank Hamm – Der Onlineshop-Experte. Ursprünglich ein Kind des Ruhrgebietes, war er viele Jahre verantwortlich für Planung und Umsetzung von technischen IT Projekten in verschiedenen internationalen Unternehmen. Seit dem Einstieg in die Selbstständigkeit 2003, im Bereich Webdesign, lebt und arbeitet er im Rhein-Main-Gebiet. Anfänglich neben Webdesign auch noch mit IT Service. Seit 2010 ausschließlich im Bereich Webdesign und SEO. Inzwischen als Onlineshop-Experte mit Spezialisierung auf Beratung, Erstellung und Optimierung von Onlineshops. Vom Standort 56459 Mähren aus betreut er KMUs, Händlern und Dienstleistern mit einem Onlineshop und bei ihrem Einstieg ins E-Commerce.