Steuern fĂŒr Onlineshop Betreiber – Der Ratgeber
Besteuerung im Onlinehandel – Welche Steuern fĂŒr Onlineshop-Betreiber gibt es?
Neben rechtlichen Fragen stehen Steuern und die entsprechende Rechtsform fĂŒr Onlineshop-Betreiber im Vordergrund. Dieser Beitrag ersetzt weder eine rechtliche, noch eine steuerliche Beratung, sondern beschreibt Empfehlungen auf Erfahrungsbasis.
In Deutschland gibt es schĂ€tzungsweise 100.000 Onlineshops. Du gehörst dazu? Das bedeutet, dass du ein Gewerbe angemeldet hast. Sobald man in Deutschland bei Ihrer Gemeindeverwaltung ein Gewerbe anmeldet und das Finanzamt benachrichtigt, wird einem vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Diese benötigst du, um ordnungsgemĂ€Ăe Rechnungen schreiben zu können.
Auch wenn Buchhaltung und SteuererklĂ€rungen langweilig und uncool ist, solltest du dich hier gut informieren oder die UnterstĂŒtzung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. So kannst du kostspielige Nachzahlungen oder sogar Strafen vermeiden, ersparst dir Ărger und verschenkst kein Geld an das Finanzamt.
Wie auch bei der Eröffnung eines Ladenlokals hast du also in Zukunft mit mindestens drei Arten von Steuern fĂŒr Betreiber eines Onlineshops zu tun: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer. GrĂŒndest du eine Kapitalgesellschaft, also UG oder GmbH, was bei Onlineshops weniger hĂ€ufig der Fall ist, wird auch Körperschaftsteuer anfallen. Mehr dazu erfĂ€hrst Du in diesem Artikel!
Der Gewerbeertrag von Unternehmen muss versteuert werden. Allerdings zahlen Betriebe in Deutschland keine Einkommensteuer, weil diese lediglich von natĂŒrlichen Personen zu entrichten ist. Stattdessen bezahlen sie die sogenannte Gewerbesteuer. FĂŒr diese Form der Steuer gelten einige wichtige Sonderregelungen, die insbesondere UnternehmensgrĂŒnder beachten sollten.
Wenn du mit einem Onlineshop starten willst. brauchst du, wenn du es nicht schon hast, einen Gewerbeschein (es sei denn, du bist Freiberufler und verkaufst zum Beispiel deine eigene Fotografie). DafĂŒr schickst du das Formular deiner Gewerbeanmeldung an das zustĂ€ndige Gewerbeamt und beantragst einen Gewerbeschein. Die Kosten dafĂŒr belaufen sich auf ca. 30 Euro, je nachdem wo du dein Gewerbe anmeldest.
Den Gewerbeschein brauchst du in jedem Fall vor der Eröffnung des Onlineshops, zögere es daher nicht hinaus. Zur Anmeldung benötigst du normalerweise nur deinen Personalausweis, falls du doch zusÀtzlich andere Unterlagen brauchen solltest, findest du die Informationen online beim örtlichen Gewerbeamt.
Das Gewerbeamt informiert in der Regel auch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft so wie die Kammer, dass du mit dem Onlineshop nun gewerblich aktiv bist.
Sobald in Deutschland durch eine selbststĂ€ndige TĂ€tigkeit Einnahmen erzielt werden, werden fĂŒr das gegrĂŒndete Gewerbe Steuern fĂ€llig. Dabei stehen mit der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer zwei Steuerarten im Zentrum.
Denn diese beiden Abgaben fallen fĂŒr jedes Gewerbe als Steuern an, wĂ€hrend die FĂ€lligkeit der anderen Steuerarten von verschiedenen Kriterien abhĂ€ngig ist.
Die wichtigste Steuer fĂŒr Unternehmer ist die Umsatzsteuer. Jeder, der eine selbststĂ€ndige TĂ€tigkeit aufnimmt, sei es als Einzelunternehmer, in Form eines Gewerbes oder einer Gesellschaft und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fĂ€llt, unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.
Dies verpflichtet Unternehmen dazu, auf ihre Waren und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer aufzuschlagen. Diese dann anschliessend an den Staat in Form von Umsatzsteuer weiterzureichen. Bei Unkenntnis und Missachtung der konkreten Vorschriften droht den Verantwortlichen leicht eine steuerstrafrechtliche Verfolgung wegen Umsatzsteuerbetrugs.
Die Umsatzsteuer besteuert den GĂŒter und Leistungsaustausch. Sie wird grundsĂ€tzlich nur von demjenigen gezahlt, der als Letzter ein Produkt oder eine Leistung erwirbt. Der Betreiber eines Onlineshops, der die Waren vertreibt, muss die eingenommene Steuer an das Finanzamt abfĂŒhren, zahlt jedoch fĂŒr eingekaufte GĂŒter selbst Umsatzsteuern.
In Deutschland lauten die beiden wichtigsten MehrwertsteuersĂ€tze 19 Prozent und 7 Prozent. Im Kern sind alle Produkte und Dienstleistungen, die eine so genannte ZolltarifnummerZolltarifnummer haben, dem ermĂ€Ăigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zuzuordnen.
Du als Betreiber eines Onlineshops bist fĂŒr die korrekten Umsatz- bzw. MehrwertsteuersĂ€tze deiner Produkte verantwortlich. Gerade im Versandhandel sind steuerlich die unterschiedlichsten Dinge zu beachten, so dass jedem Betreiber eines Onlineshops dringend empfohlen ist, sich mit diesem Bereich eingehend vertraut zu machen.
GemÀà Preisangabenverordnung (PAngV) musst du deinen Kunden deutlich machen, dass es sich um Endpreise handelt. In der Regel geschieht das z.B. durch den Zusatz âinkl. 19 % MwSt.â.
19 % Umsatzsteuer:
â Â viele Lebensmittel (mit einigen Ausnahmen)
â  GetrĂ€nke
â  SĂŒĂkartoffeln, Sojamilch, Mineralwasser
â Â IT-Berater, Lektoren, Dozenten
7 % Umsatzsteuer:
â Â Grundnahrungsmittel (wie Brot, Butter, Milch)
â  öffentlicher Personennahverkehr (weniger als 50 km)
â Â Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz
â Â kreative (Dienst-)Leistungen
â Â Eintrittsberechtigung fĂŒr Theater, Kino, Konzerte
â Â Aufzucht und das Halten von Vieh
â Â Kaffee und Tee
â Â Zeitungen, Zeitschriften , BĂŒcher
(uvm.)
Durch die Umsatzsteuer ist der Staat an allen WarengeschÀften und Dienstleistungen beteiligt. Die Umsatzsteuer schlÀgt der Unternehmer auf jede Rechnung auf.
In der Rechnung wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet. Die Steuer bezahlt der Kunde bei jedem Einkauf oder mit jeder Rechnung an den Lieferanten oder Dienstleister aus. Doch die Mehrwertsteuer gehört nicht dem Unternehmer, der sie einkassiert.
Vielmehr gehört die vereinnahmte Steuer dem Staat. Der Unternehmer leistet die vereinnahmte Steuer daher in Form von Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter.
Gleichzeitig darf der Onlineshop-Betreiber jedoch die Mehrwertsteuer, die er an Dritte gezahlt hat, von der eigenen Steuerschuld abziehen â kommt also in den Genuss des Vorsteuerabzugs.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mĂŒssen in zwei verschiedenen Situationen mit der Umsatzsteuer umgehen:
Einerseits nehmen sie Umsatzsteuer in Form von Mehrwertsteuer von ihren Kunden ein. Sobald die Mehrwertsteuer auf das Konto des Unternehmens eingeht, wird sie als vereinnahmte Umsatzsteuer bezeichnet und entsprechend verbucht.
Andererseits mĂŒssen Unternehmen bei ihren eigenen EinkĂ€ufen oder AuftrĂ€gen selbst Mehrwertsteuer bezahlen. Die vom Lieferanten geforderte Mehrwertsteuer, die Unternehmen mit ihren Eingangsrechnungen bezahlen, wird als geleistete Vorsteuer bezeichnet. Die BetrĂ€ge an geleisteter Vorsteuer dĂŒrfen Unternehmen von ihrer vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen.
Lediglich den Restbetrag mĂŒssen sie als Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt ausbezahlen. Der Vorsteuerabzug fĂŒhrt dazu, dass Unternehmen fĂŒr EinkĂ€ufe und Dienstleistungen, die sie fĂŒr ihren Betrieb verwenden und als Betriebsausgaben deklarieren können, effektiv keine Umsatzsteuer bezahlen.
Die Behandlung der Umsatzsteuer geht fĂŒr Unternehmen mit einem erheblichen Aufwand einher. So muss die Umsatzsteuer im ersten Schritt vom Kunden ĂŒber die Rechnung vereinnahmt werden. Danach wird sie in der Buchhaltung getrennt vom Nettowert- oder Netto-Leistungswert als vereinnahmte Steuer verbucht.
SchlieĂlich sind regelmĂ€Ăige Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen, um die vereinnahmten Umsatzsteuern beim Finanzamt zu melden und auszubezahlen. Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist zudem eine UmsatzsteuerjahreserklĂ€rung zu erstellen.
FĂŒr viele Unternehmer, die nur ĂŒber geringe Einnahmen verfĂŒgen, ist der Aufwand, der durch die Umsatzsteuer entsteht, unverhĂ€ltnismĂ€Ăig groĂ. Daher können betroffene Unternehmer entscheiden, ob sie die Kleinunternehmerregelung anstatt der Regelbesteuerung wĂ€hlen möchten.
Unternehmer, die 2021 weniger als 22.000 EUR erzielt haben und deren UmsÀtze in 2022 voraussichtlich weniger als 50.000 EUR betragen werden, können von der Kleinunternehmerregelung in 2022 Gebrauch machen.
Wer das fĂŒr sich in Anspruch nehmen kann, muss sich zunĂ€chst mit Umsatzsteuer zunĂ€chst nicht befassen.
Gleichzeitig verzichten Kleinunternehmer aber auf den Vorsteuerabzug. Fazit: Gut abwÀgen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.
Wer einen Onlineshop grĂŒnden und zugleich die Steuer einfach gestalten möchte, kann unter den gegebenen Voraussetzungen den Status als Kleinunternehmer annehmen. Um den Status als Kleinunternehmer zu erhalten, musst du zwei grundlegende Voraussetzungen erfĂŒllen:
â Â Im Vorjahr betrug dein Umsatz weniger als 22.000 Euro
und zugleich
â Â Im aktuellen Jahr wird der Umsatz den Betrag von 50.000 Euro voraussichtlich nicht ĂŒberschreiten.
Die Kleinunternehmerregelung können Unternehmer zu jeder Zeit annehmen. Besteht das Unternehmen bereits seit einiger Zeit, kann der Inhaber von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln. ErfĂŒllt er die Voraussetzungen fĂŒr den Status als Kleinunternehmer, muss er hierfĂŒr einen formlosen Antrag bei seinem zustĂ€ndigen Finanzamt stellen.
GrĂŒnder erhalten nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von ihrem zustĂ€ndigen Finanzamt. Dort geben sie ihre voraussichtlichen UmsĂ€tze an.
Liegen diese innerhalb der Höchstgrenzen fĂŒr die Kleinunternehmerregelung, können sie auf dem Fragebogen an der hierfĂŒr vorgesehenen Stelle angeben, ob sie den Status als Kleinunternehmer annehmen möchten oder die Regelbesteuerung wĂ€hlen.
Der Verwaltungsaufwand in der BuchfĂŒhrung von Kleinunternehmern ist erheblich einfacher als fĂŒr Unternehmen, die zur Regelbesteuerung verpflichtet sind. Denn die zahlreichen Verwaltungsschritte innerhalb der Buchhaltung neben der Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen kosten den Unternehmen Zeit und Geld. Als Kleinunternehmer profitierst du davon, dass du Einnahmen und Ausgaben einfach in deiner Buchhaltung einpflegen und keine regelmĂ€Ăigen Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen musst.
Die Kleinunternehmerregelung sorgt nicht nur dafĂŒr, dass der Verwaltungsaufwand von Unternehmen, die sie nutzen, kostengĂŒnstiger ausfĂ€llt. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer von ihren Kunden erheben, können sie vor allem ihre Preise sehr viel attraktiver gestalten. Die gĂŒnstige Preisgestaltung verschafft dir als Kleinunternehmer gegenĂŒber deinen steuerpflichtigen Mitbewerbern einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.
Jedoch schlĂ€gt sich der Preisvorteil nur dann nieder, wenn sich der Kundenkreis des Kleinunternehmers aus Privatpersonen zusammensetzt. Denn gewerbliche Kunden achten aufgrund des Vorsteuerabzugs ausschlieĂlich auf die Höhe der Nettopreise.
Nachteil der Kleinunternehmerregelung: Wer keine Umsatzsteuer vereinnahmt, darf auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn du keine Umsatzsteuer einnimmst, kannst du die Vorsteuer auch nicht absetzen.
Hast du zu Beginn deiner SelbststĂ€ndigkeit groĂe Ausgaben vor dir â bei Online-Shops beispielsweise das Shop-System, die Einrichtung fĂŒr dein Lager, der erste groĂe Wareneinkauf, Versandsysteme, PCs, Webdesigner etc. â bĂŒĂt du deutlich an LiquiditĂ€t ein.
AbhĂ€ngig von der Art des Unternehmens kann das zu finanziellen Nachteilen gegenĂŒber der Regelbesteuerung fĂŒhren.
Ist nĂ€mlich die Summe der ausgegebenen Umsatzsteuer höher als die vereinnahmte, wĂŒrde das Finanzamt die Differenz erstatten.. Da GrĂŒnder monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen mĂŒssen, wĂŒrden so erstmal Mittel in die Kasse zurĂŒckflieĂen.
Auch der Vorteil der Preisgestaltung durch die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur dann, wenn der Status langfristig erhalten bleibt. Denn ein Wechsel in die Regelbesteuerung fĂŒhrt dazu, dass die Preise neu gestaltet und angepasst werden mĂŒssen. Das kann einen sorgfĂ€ltig aufgebauten Kundenkreis spĂŒrbar verkleinern. Daher fĂŒhrt die Anpassung der Preise in der Regel zu erheblichen UmsatzeinbuĂen.
Auch wenn die Kleinunternehmerregelung Ihre Buchhaltung stark vereinfacht, sollten Sie den spitzen Bleistift ansetzen und gut durchrechnen, fĂŒr welche Art der Besteuerung Sie sich entscheiden.
Dank der Globalisierung werden Waren heute rund um die Welt versandt. Verkaufst du an private Kunden in allen MitgliedslĂ€ndern der EU, muss die deutsche Umsatzsteuer ebenfalls gezahlt werden. Es sei denn, du hast dich fĂŒr die oben angefĂŒhrte Kleinunternehmerregelung entschieden.
Ein Thema, das fĂŒr dich als Onlineshop-Betreiber relevant werden kann, ist dass OSS Verfahren fĂŒr Lieferungen ins EU-Ausland.
In der Vergangenheit galt im grenzĂŒberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern in der EU die sogenannte âVersandhandelsregelungâ. Das bedeutete, dass grundsĂ€tzlich die Mehrwertsteuer im Inland anfiel, wenn du an einen Nichtunternehmer geliefert hast. Hattest du aber die individuelle Lieferschwelle eines EU-Landes ĂŒberschritten, musstest du die Mehrwertsteuer in diesem Zielland berechnen. Dabei hatte jedes EU-Land eine individuelle Lieferschwelle.
Seit dem 01.07.2021 gilt mit §§ 18 j-k UStG die sogenannte âFernverkaufsregelungâ.
GrenzĂŒberschreitende Warenlieferungen an Nichtunternehmer werden danach ab diesem Zeitpunkt grundsĂ€tzlich im Ziel-Mitgliedstaat steuerbar, die Mehrwertsteuer ist dann dort zu entrichten.
Zeitgleich gibt es jetzt eine EU-weite Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro. Wenn du diese Lieferschwelle nicht ĂŒberschreitest, schuldest du die Mehrwertsteuer nach wie vor nur in dem Land, in dem du dein Gewerbe angemeldet hast.
Ăbertritt also dein Jahresumsatz die festgelegte OSS Lieferschwelle (E â Commerce Unternehmen versendet Ware an Privatkunden innerhalb der EU), kann es aber auch sein, dass du als Shop-Betreiber Umsatzsteuer im Ausland abtreten musst. Diese Lieferschwelle variiert zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und sollte permanent ĂŒberwacht werden.
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Um die Sache dann auch noch komplizierter zu machen, gibt es bestimmte GegenstĂ€nde und Leistungen, fĂŒr welche die neuen Regelungen (insbesondere die Lieferschwelle) nicht gelten.
Dies sind
â  GebrauchtgegenstĂ€nde
â  KunstgegenstĂ€nde
â Â SammlungsstĂŒcke
â  AntiquitĂ€ten
â Â Fahrzeuge (neu und gebraucht)
â  GegenstĂ€nde, die mit oder ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder fĂŒr dessen Rechnung montiert oder installiert geliefert werden
â Â fĂŒr welche die Differenzbesteuerung angewendet wird.
Viele E-Commerce Unternehmer kennen die Probleme mit der Ăberwachung bei der Ăberschreitung von Lieferschwellen in den einzelnen EU-LĂ€ndern.
Betroffen sind alle Online-HĂ€ndler, die Waren und/oder Dienstleistungen nicht nur innerhalb ihres eigenen Sitzlandes an Verbraucher verkaufen, sondern auch Nichtunternehmer in anderen EU-Staaten beliefern.
Hierbei ist es grundsÀtzlich irrelevant, ob der betreffende HÀndler Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig ist.
Was bedeuten die neuen Umsatzsteuerregelungen bĂŒrokratisch fĂŒr Online-HĂ€ndler?
Die Umsatzsteuerpflicht im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat fĂŒr grenzĂŒberschreitende Lieferungen bei Ăberschreiten der 10.000-Euro-Schwelle hat fĂŒr Online-HĂ€ndler weitreichende verfahrensrechtliche und bĂŒrokratische Folgen.
Die Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-LĂ€ndern hat grundsĂ€tzlich zur Folge, dass sich der Online-HĂ€ndler in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren lassen und eine entsprechende nationale Umsatzsteuer-ID beantragen mĂŒsste.
Auch mĂŒsste der Online-HĂ€ndler in jedem Zielland einen sogenannten Fiskalvertreter benennen, der die dortigen Umsatzsteuerpflichten und die Abgabe der entsprechenden SteuererklĂ€rungen ĂŒbernimmt.
Um zu verhindern, dass sich Online-HĂ€ndler fĂŒr grenzĂŒberschreitende Lieferungen in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren mĂŒssen, wird ein sog. âOne-Stop-Shopâ-Verfahren eingerichtet.
Dieses Verfahren ermöglicht es, sich im Wohnsitzland zentral zu registrieren und
UmsÀtze, die der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedsstaaten unterliegen, in einer besonderen SteuererklÀrung zu deklarieren
die SteuererklĂ€rung zentral ĂŒber das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt) auf elektronischem Weg zu ĂŒbermitteln und
die sich ergebenden Steuerschulden (fĂŒr alle belieferten ZiellĂ€nder) insgesamt im Wohnsitzland zu entrichten
Durch das One-Stop-Shop-Verfahren entfĂ€llt die Pflicht zur lokalen Steueranmeldung in anderen EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die Notwendigkeit der Bestellung von Fiskalvertretern in den ZiellĂ€ndern. Aufgrund quartalsweiser Meldungen soll es auĂerdem einen Vorteil der eigenen Finanzkraftbewertung (Cashflow) geben.
Dank der Globalisierung werden Waren heute rund um die Welt versandt. Verkaufst du an private Kunden in allen MitgliedslĂ€ndern der EU, muss die deutsche Umsatzsteuer ebenfalls gezahlt werden. Es sei denn, du hast dich fĂŒr die oben angefĂŒhrte Kleinunternehmerregelung entschieden.
Zu den weiteren Steuern fĂŒr Online-Shop-Betreiber gehört die Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer und Einkommensteuer werden wie gewöhnlich auch beim Internethandel auf den Gewinn des Unternehmens berechnet.
Die Steuer ist durch das Gewerbesteuergesetz GewStG geregelt. Die Gewerbesteuer ist eine Einnahmequelle fĂŒr StĂ€dte und Kommunen. Sie wird von ortsansĂ€ssigen Unternehmen gezahlt. Ein LadengeschĂ€ft und Publikumsverkehr braucht es dafĂŒr nicht. Diese Steuer zahlen Online-Shop-Betreiber, also wie jeder andere GeschĂ€ftsinhaber.
Die Gewerbesteuer fĂ€llt fĂŒr jeden Gewerbetreibenden abhĂ€ngig von der Art seiner TĂ€tigkeit an. In der Regel fĂŒhrt die Anmeldung eines gewerblichen Unternehmens dazu, dass Gewerbesteuer entsteht.
Von der Gewerbesteuer befreit sind grundsĂ€tzlich Freiberufler, wie zum Beispiel Steuerberater, Architekten oder Ărzte, sowie Unternehmen der Forst- und Landwirtschaft. Online-Shop-Betreiber hingegen verkaufen in der Regel Waren und fallen daher unter die Gewerbesteuerpflicht.
FĂŒr Einzelunternehmer und Personengesellschaften allerdings sind alle EinkĂŒnfte unter einem Freibetrag von 24.500 Euro gewerbesteuerfrei, der auch bei höheren ErtrĂ€gen abgezogen wird.
FĂŒr Kapitalgesellschaften muss die Gewerbesteuer bereits ab dem ersten Euro an die Gemeinde entrichtet werden. Die Gemeinden, StĂ€dte und Kommunen sind es auch, die den Gewerbesteuerhebesatz festlegen (in der Regel zwischen 200 und 500 Prozent), der eine der Komponenten fĂŒr die Berechnung der Gewerbesteuer darstellt.
Aus diesem Grund kann der Standort auch fĂŒr den Internethandel eine Rolle spielen, zumindest dann, wenn Ihr Onlineshop einen hohen Gewinn erzielt â je niedriger der Gewerbesteuerhebesatz an einem Standort, desto attraktiver ist dieser fĂŒr die Unternehmensansiedlung.
Die Höhe der Gewerbesteuer hĂ€ngt von Umsatz und Standort ab. Die Gemeinden, StĂ€dte und Kommunen sind es, die den Gewerbesteuerhebesatz festlegen (in der Regel zwischen 200 und 500 Prozent), der eine der Komponenten fĂŒr die Berechnung der Gewerbesteuer darstellt.Ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz kann auch fĂŒr den Internethandel eine Rolle spielen, zumindest dann, wenn dein Onlineshop hohe Gewinn erzielt.
Online-Shops sind mit ihrem Standort weitgehend ungebunden. Vorausgesetzt, eine entsprechend gute Logistik lĂ€sst sich realisieren. Du erzielst hohe ErtrĂ€ge und bist nicht an einen Standort gebunden? Dann kannst du ĂŒber die Wahl des Firmensitzes tatsĂ€chlich Steuern sparen.
Einkommensteuer zahlt man in Deutschland auf das zu versteuernde Einkommen. Geregelt ist die Einkommensteuer im Einkommensteuergesetz EStG. Alle natĂŒrlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, sind unbeschrĂ€nkt einkommensteuerpflichtig.
FĂŒr die Berechnung der Einkommensteuer wird dein Gewinn nach Abgeltung der Umsatz- und Gewerbesteuer herangezogen. Das kann stark schwankend sein. Dadurch fĂ€llt in einem Jahr mehr, in einem anderen weniger Steuer an. Zwei Aspekte sind hierbei zu bedenken: Vorauszahlungen und Betriebsausgaben.
Vorauszahlungen werden auf Basis der SteuererklĂ€rung fĂŒr das Vorjahr oder bei GrĂŒndern aufgrund einer SchĂ€tzung festgelegt. Das neue Steuerjahr kann aber vollkommen anders verlaufen als erwartet: Man nimmt viel mehr ein oder viel weniger.
Das Einkommensteuergesetz legt genau fest, welche Formen des Einkommens zu versteuern sind. Dazu gehören EinkĂŒnfte aus:
â  selbststĂ€ndiger Arbeit
â Â Gewerbebetrieb
â Â Land- und Forstwirtschaft
â  nichtselbststĂ€ndige Arbeit (Lohnsteuer)
â  Kapitalvermögen
â Â Vermietung und Verpachtung
â Â Sonstige EinkĂŒnfte, wie zum Beispiel durch Lizenzvergabe
Die Einkommensteuer fĂ€llt grundsĂ€tzlich abhĂ€ngig von der Rechtsform des Unternehmens an. Die Einkommensteuer betrifft lediglich Unternehmensformen natĂŒrlicher Personen, zu denen beispielsweise die folgenden gehören:
â Â Einzelunternehmen
â Â Gesellschaft bĂŒrgerlichen Rechts (GbR)
â Â Partnerschaftsgesellschaften
â Â Offene Handelsgesellschaften (OHG)
â Â Kommanditgesellschaften (KG)
Vorauszahlungen auf deine Einkommensteuer sind nicht fix. Leistest du im VerhÀltnis zum aktuellen Umsatz zu hohe Vorauszahlungen, kann du formlos beim Finanzamt die Höhe der Zahlungen anpassen lassen. Formloser Antrag beim Finanzamt reicht aus. Klar, genau abgerechnet wird dann mit der nÀchsten SteuererklÀrung.
Umgekehrt kannst du Vorauszahlungen aber auch erhöhen lassen: So verhinderst du spÀtere hohe Nachzahlungen.
Viele deiner Betriebsausgaben kannst du zeitlich planen: Wenn deine Investitionen in Jahre mit guten VerkĂ€ufen fallen, sind sie steuermindernd wirksam. Damit also fĂŒr dich deutlich gĂŒnstiger als in Jahren, in denen der Shop weniger Geld abwirft.
Viele WirtschaftsgĂŒter, die ein Betrieb braucht, mĂŒssen ĂŒber mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Wahl der Abschreibungsmethode â zum Teil kannst du wĂ€hlen â kann bei der Steuer fĂŒr deinen Onlineshop einen Unterschied ausmachen.
Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach dem Einkommen, das zu versteuern ist. Dabei ist es völlig unerheblich, auf welche Art das Einkommen zustande gekommen ist.
Du bekommst zu viel gezahlte Steuern zurĂŒck. Aber dieses Geld hattest du ĂŒber Monate nicht zur VerfĂŒgung. Und was ist, wenn keine RĂŒckzahlung, sondern eine hohe Nachzahlung ansteht und du das Geld dafĂŒr nicht zurĂŒckgelegt hast?
Die Körperschaftsteuer ist das GegenstĂŒck zur Einkommensteuer. WĂ€hrend die Einkommensteuer auf das Einkommen natĂŒrlicher Personen anfĂ€llt, entsteht die Körperschaftsteuer fĂŒr Unternehmen, die als juristische Personen gelten.
Das sind unter anderem Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Anstalten und Stiftungen.
Nur juristische Personen zahlen Körperschaftssteuer. Der Begriff juristische Person bezeichnet den Zusammenschluss von Personen oder von Vermögen, wĂ€hrend die Vereinigung oder die Gesellschaft als eigenstĂ€ndige Rechtsperson anerkannt ist. In der Folge hat die juristische Person Rechte und Pflichten, die denen einer natĂŒrlichen Person Ă€hneln. Zu den juristischen Personen gehören beispielsweise
â Â Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel GmbH oder AG
â Â Erwerbsgenossenschaften
â Â Eingetragene Vereine e.V.
und mehr.
Wer sich bei der GrĂŒndung eines Onlineshops mit anderen SelbststĂ€ndigen zusammenschlieĂt, kann sich zum Beispiel als GmbH anmelden. In diesem Fall bezahlen die Unternehmer, die gemeinsam den Onlineshop grĂŒnden, Steuer sowohl fĂŒr das persönliche Einkommen als auch fĂŒr das Unternehmen.
FĂŒr das Einkommen der Gesellschafter fĂ€llt Einkommensteuer an, wĂ€hrend zusĂ€tzlich fĂŒr das Gewerbe Steuern in Form von Körperschaftsteuer zu bezahlen sind.
Unternehmer, die einen Onlineshop grĂŒnden, gestalten ihre Steuer verhĂ€ltnismĂ€Ăig einfach, solange sie ihren Betrieb als Einzelunternehmer fĂŒhren. Sie mĂŒssen sich um die Körperschaftsteuer keine Gedanken machen.
So einfach wie es auf den ersten Blick scheint, ist das Thema Steuer fĂŒr Online-Shop-Betreiber nicht â oder zumindest nicht immer.
Die Besteuerung im Onlinehandel unterscheidet sich grundlegend nicht von der Steuerpflicht fĂŒr den stationĂ€ren Einzelhandel. Als Betreiber eines Onlineshops musst du dich mit Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer befassen. AbhĂ€ngig von der Rechtsform, fĂŒr die du dich mit deinem Unternehmen entscheidest, kann auch Körperschaftsteuer anfallen.
Kleinunternehmerregelung oder doch nicht, das Erstellen ordnungsgemĂ€Ăer Rechnungen, der Vorsteuerabzug fĂŒr die Erstellung Ihres Onlineshops â so einfach, wie es vorerst scheint, ist die Besteuerung von Onlineshops dann doch nicht.
Steuerfragen schaffen schnell Verwirrung. Kompliziert wird der steuerliche Vorgang bei Bestellungen aus dem EU-Ausland oder von ausserhalb der EU. ĂberprĂŒfe auch nach dem Anlaufen des Shops deine Lage immer wieder.
Ich weise ausdrĂŒcklich darauf hin, dass ich kein Steuerberater bin und keine Steuerberatung betreibe. Ich stelle hier lediglich allgemeine steuerliche Informationen ĂŒber das Thema Steuern fĂŒr Onlineshop-Betreiber zur VerfĂŒgung.
Diese haben sich aus meinen langjÀhrigen Erfahrungen mit Onlineshops ergeben haben. Auch wenn diese Website mit Sorgfalt erstellt wurde, kann und soll sie eine Steuerberatung keinesfalls ersetzen.
Dies kann, darf und will ich nicht leisten. OnlinehĂ€ndler, die Sicherheit in Steuerfragen fĂŒr ihren Onlineshop wollen, sollten in jedem Fall einen Steuerberater ihres Vertrauens aufsuchen und sich beraten lassen.
Ob Sie als E-Commerce Unternehmer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurĂŒckgreifen ist nicht vorgeschrieben. Ideal wĂ€re ein Steuerberater fĂŒr E-Commerce.
Dies ist u. U. auch deshalb empfehlenswert, da sich im Bereich E-Commerce steuerliche Regelungen und Strukturen sehr hĂ€ufig Ă€ndern. Daher ist es fĂŒr Unternehmer schwer, immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.
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Ăber den Autor: Frank Hamm â Der Onlineshop-Experte. UrsprĂŒnglich ein Kind des Ruhrgebietes, war er viele Jahre verantwortlich fĂŒr Planung und Umsetzung von technischen IT Projekten in verschiedenen internationalen Unternehmen. Seit dem Einstieg in die SelbststĂ€ndigkeit 2003, im Bereich Webdesign, lebt und arbeitet er im Rhein-Main-Gebiet. AnfĂ€nglich neben Webdesign auch noch mit IT Service. Seit 2010 ausschlieĂlich im Bereich Webdesign und SEO. Inzwischen als Onlineshop-Experte mit Spezialisierung auf Beratung, Erstellung und Optimierung von Onlineshops. Vom Standort 56459 MĂ€hren aus betreut er KMUs, HĂ€ndlern und Dienstleistern mit einem Onlineshop und bei ihrem Einstieg ins E-Commerce.